mahnt aber die Förderung bei der Vorschuldiagnostik an und spricht sich für mehr Differenzierung in den Bereichen Berufsorientierung und Lehrkräftebildung aus
Der Deutsche Philologenverband (DPhV) begrüßt die im Koalitionsvertrag enthaltenen Ansätze zur Weiterentwicklung von guter Schulbildung in Deutschland und hebt die Stärkung des Bildungsföderalismus, die Nutzung des Sondervermögens für die Sanierung der Schulbauten, die Ansätze für exzellente Lehrkräftebildung und eine datenschutzkonforme Bildungs-KI im Digitalpakt sowie verpflichtende vorschulische Sprach- und Entwicklungsstanddiagnostik als wichtige und überfällige Entscheidungen hervor.
Prof. Dr. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV: „Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode stellt eine gute Grundlage für die weitere Ausgestaltung zukunftsfähiger Bildung in Deutschland dar. Manche der vorgestellten Maßnahmen sind aber noch zu unspezifisch und zu undifferenziert. Hier wünschen wir uns eine gemeinsame Weiterentwicklung! Für die Schulbausanierung werden mindestens 60 Milliarden Euro gebraucht und der Digitalpakt muss von circa 5 Milliarden Euro auf circa 6,5 Milliarden Euro aufgestockt werden, weil hier die Beteiligung des Bundes im bisherigen Entwurf auf 50 Prozent geschrumpft worden war. Da die Länder aber bereits verplantes Geld einrechnen können, würde mit der jetzigen Fassung weniger `frisches Geld´ investiert werden.“
Der DPhV begrüßt die geplante verpflichtende Teilnahme aller Vierjährigen an einer Diagnostik ihres Sprach- und Entwicklungsstandes als wichtigen Schritt. „Doch ohne verbindliche Fördermaßnahmen für die Stärkung der Schulfähigkeit der Kinder bleibt diese Maßnahme unvollständig. Hier braucht es eine stärkere Verpflichtung und Unterstützung durch den Bund, um sowohl Diagnostik als vor allem auch gezielte Fördermaßnahmen in den Ländern zu etablieren. Dies entspräche unseren Forderungen!“, so Lin-Klitzing.
Der DPhV begrüßt darüber hinaus die neue Weiterführung der “Qualitätsoffensive Lehrerbildung“.
Lin-Klitzing: „Hier ist wichtig, dass in den Projekten an den Universitäten klar nach Schularten und ihren Erfordernissen differenziert wird. Gymnasiallehrkräfte benötigen weiterhin ein voll akademisches Studium, um Wissenschaftspropädeutik, Studierfähigkeit und vertiefte Allgemeinbildung vermitteln zu können. Und auch bei der beruflichen Orientierung erkennen wir Nachbesserungsbedarf: Wir brauchen keine undifferenzierte Berufsorientierung für alle Schularten, sondern einerseits eine berufliche Orientierung in den Gymnasien insbesondere für akademische Berufe und andererseits eine Berufsorientierung insbesondere für nicht-akademische Berufe in den Schularten, die zum ersten und zweiten Schulabschluss führen sollen.“
Vorbeugend weist der DPhV darauf hin, dass die Einführung einer Schüler-ID und einer datengestützten Schulentwicklung nicht notwendig zur Verbesserung der Unterrichtsqualität und der Förderung des einzelnen Schülers führe. „Hier muss inhaltlich nachjustiert werden. Die vom Bund angestrebte datengestützte Schulentwicklung darf nicht zu Zusatzaufgaben für Lehrkräfte führen, die die notwendigen Ressourcen, wie Zeit für gute Unterrichtsvorbereitung und gute Unterrichtsqualität, gefährden. Hier sind Transparenz und die notwendige Beteiligung von Schulleitungen, Lehrkräften und der Schülerschaft durch ihre jeweiligen Vertretungen für Entscheidungen nötig.“
Die vorgesehene Einführung KI-gestützter Lernplattformen zur Schaffung personalisierter Lernangebote wird vom DPhV als Schritt in die richtige Richtung bewertet. „Datenschutz- und Ethikstandards müssen allerdings unverzüglich geklärt und umgesetzt werden. Wir erwarten die datenschutzkonforme Bildungs-KI“, so die DPhV-Vorsitzende.
Damit appelliert der DPhV an die politischen Entscheidungsträger: „Nutzen Sie Ihre künftige Verantwortung, um für unsere Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte die Bildungslandschaft in Deutschland nachhaltig an den richtigen Stellen zu stärken und zukunftsfähig zu gestalten!“