Zum wiederholten Male – wieder ein vergeblicher Streik-Versuch der GEW
Das Land Berlin ist im Rahmen der TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) nicht berechtigt, einen Tarifvertrag ohne Zustimmung der Tarifgemeinschaft abzuschließen. Berlin würde sonst den Ausschluss aus der Tarifgemeinschaft riskieren.
Schon einmal wurde das Land Berlin ausgeschlossen, weil es sich nicht an die tarifrechtlichen Regelungen gehalten hat. Dieser Ausschluss hatte für alle Angestellten des Landes Berlin für einen längeren Zeit-raum gravierende finanzielle Nachteile.
Eine Reduzierung der Klassenfrequenzen hätte zur Folge, dass der Lehrkräftemangel steigt, da diese Abminderung einen höheren Lehrkräftebedarf zur Folge hätte. Dieser neue Lehrkräftebedarf kann nicht gedeckt werden.
Fehlende Lehrkräfte bedeuten eine Reduzierung der Unterrichtsqualität.
Fehlende Lehrkräfte bedeuten eine zusätzliche Belastung der Lehrkräfte an den Schulen.
Der Deutsche Philologenverband, Landesverband Berlin/Brandenburg lehnt daher den Streik ab.
Win/Hb